Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Begriffe
Der Kalenderverlag alius verlag gbr wird nachfolgend als "Verlag" der Vertragspartner als "Kunde" bezeichnet. Ein Kunde, der als natürliche Person einen Vertrag mit dem Verlag abschließt, wird als "Verbraucher" bezeichnet, wenn der Vertrag weder der gewerblichen noch der selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (vgl. § 13 BGB). "Unternehmer" im Sinne dieser Bedingungen ist eine natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (vgl. § 14 BGB).
2. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verlag und dem Kunden - auch für alle zukünftigen Geschäfte - gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Ab-weichende Bedingungen des Kunden erkennt der Verlag nicht an, es sei denn, der Verlag stimmt ausdrücklich und in Schriftform zu.
3. Schriftform
Alle Regelungen, die von diesen Bestimmungen abweichen, sie ergänzen oder modifizieren, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über den Verzicht auf die Einhaltung der Schriftform.
4. Gegenleistung
Die im Angebot des Verlags genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Verlags gelten - soweit nichts anderes bestimmt ist - ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Kunden berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die der Kunde wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die der Kunde veranlasst, werden ihm berechnet.
5. Zahlung, Vorleistung
Die Zahlung des Rechnungsbetrages (ggf. inkl. Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so ist er auf Verlangen des Verlags zur Vorleistung verpflichtet. Grundsätzlich gewährt der Verlag kein Skonto, außer es besteht eine besondere Vereinbarung. Die Rechnung wird unter dem Tage der Bereitstellung zur Abholung (Holschuld), Übergabe an die Transportperson (Schickschuld) oder Lieferung (Bringschuld) gestellt. Entsprechendes gilt für Teillieferungen. Für den Buchhandel gelten die Zahlungsbedingungen, die mit der vom Verlag beauftragten Verlagsauslieferung vereinbart wurden. Der Verlag benennt auf Anfrage des Kunden die jeweilige Verlagsauslieferung und deren Zahlungsbedingungen. Bei der Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vor-leistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
6. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Zahlungsverzug
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann der Verlag Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Verlag auch zu, wenn der Kunde trotz einer nach Fälligkeit erfolgten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes zu entrichten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
8. Lieferung
Den Versand übernimmt der Verlag nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Die Haftung des Verlags ist - außer in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung in allen Fällen auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Verlag ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der Schriftform. Gerät der Verlag mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann - wenn der Verlag oder seine Erfüllungsgehilfen nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben und zudem der Kunde Verbraucher ist - nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Verlags als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses, es sei denn, es handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. Dem Verlag steht an vom Kunden gelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum des Verlags.
10. Beanstandungen
Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind nur schriftlich und innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware zulässig. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung beim Verlag. Die Vorschrift des § 377 HGB bleibt unberührt. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verlag nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Verlag oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Nachlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Verlag oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Verlag nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiter zu verarbeitenden Erzeugnisses, soweit nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Käufer ohne Interesse ist. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Verlag nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Verlag von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Käufer abtritt. Der Verlag haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Verlags nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
11. Werbeeindrucke
Geringfügige Abweichungen bei Werbeeindrucken in Kalendern hinsichtlich Farbe, Passer, Stand und Satz sind zu tolerieren, wenn sie technisch bedingt sind. Größere oder gemäß Satz 1 nicht zu tolerierende Abweichungen im Werbeeindruck berechtigen nur zur Reklamation der Werbeeindruckleistung; Schadensersatz und/oder Minderung kann sich deshalb bis höchstens auf den für diese Leistung vereinbarten Rechnungsbetrag erstrecken. Eine Reklamation des kompletten Lieferungs- und Leistungsumfangs ist ausgeschlossen.
12. Mehr- oder Minderlieferungen
Soweit der Kunde Unternehmer ist, können Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 % unter 2.000 kg auf 15 %.
13. Verwahrung, Versicherung
Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Die Haftung des Verlags auf Grund von Beschädigungen, Zerstörung etc. ist - soweit sie dem Grunde nach besteht - auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Dies gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, wenn der Kunde Verbraucher ist. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Kunden zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Verlag nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
14. Urheberrecht
Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde hat den Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
15. Impressum
Dem Verlag bleibt es unbenommen auf den Vertragserzeugnissen ohne besondere Zustimmung des Käufers in geeigneter Form auf seine Firma hinzuweisen. Der Verlag wird hierbei die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Soll dieser Hinweis entfallen, bedarf es einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
16. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 2 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
17. Widerrufsrecht
Übt der Kunde das Widerrufsrecht gemäß § 3 FernAbsG aus und handelt es sich bei dem Vertrag um die Bestellung von Waren deren Wert 40 Euro übersteigt, erstattet der Verlag die Kosten der Rücksendung. Der Kunde ist verpflichtet die im Rahmen des zumutbaren und unter Berücksichtigung des Warenwertes kostengünstigste Versandart zu wählen. Im Zweifel hat der Kunde die Versandart der Lieferung zu wählen. Bei einem Bestellwert bis 40,- Euro trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung. In allen Fällen hat der Kunde die Kosten zu tragen, die durch eine unzureichende Frankierung entstehen. Der Verlag ist nicht verpflichtet unfrei eingesandte Rücksendungen entgegenzunehmen. Die weiteren Regelungen des § 361a BGB bleiben unberührt.
18. Wirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrags.
19. Erfüllungsort; Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitig- keiten einschließlich Wechsel- und Urkundsprozesse ist Auerbach, wenn beide Seiten Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind.